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Selbstständigkeit

Nebenberuflich selbstständig: Steuern & Pflichten 2026

Nebenberuflich selbstständig starten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Anmeldung & Sozialversicherung – alle Pflichten 2026 kompakt erklärt.

13. Juni 2026SteuerFluss Team

Immer mehr Angestellte starten nebenbei als Freelancer oder Gewerbetreibende. Der Einstieg klingt verlockend – aber steuerlich und rechtlich gibt es einiges zu beachten. Welche Pflichten entstehen, was du beim Finanzamt anmelden musst und wie viel du versteuern musst, erklärt dieser Artikel.

Was bedeutet "nebenberuflich selbstständig"?

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn deine selbstständige Tätigkeit nicht dein Hauptberuf ist. Das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger orientieren sich dabei an zwei Kriterien:

  • Arbeitszeit: Die Nebentätigkeit nimmt weniger als 20 Stunden pro Woche in Anspruch.
  • Einkommenshöhe: Die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sind geringer als das Gehalt aus dem Hauptberuf.

Treffen beide Kriterien zu, gilt die Tätigkeit als nebenberuflich. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Krankenversicherung und die Sozialversicherungspflicht – dazu weiter unten mehr.

Schritt 1: Beim Finanzamt anmelden

Sobald du nebenberuflich selbstständig tätig wirst, musst du das Finanzamt informieren. Die Anmeldung ist Pflicht – unabhängig davon, wie gering der Verdienst ist.

Freiberufler

Wenn du zu den Freiberuflern nach § 18 EStG gehörst (z. B. Entwickler, Designer, Texter, Übersetzer, Berater, Ärzte), brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Du füllst lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und übermittelst ihn elektronisch über das ELSTER-Portal ans Finanzamt – innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Gewerbetreibende

Wer ein Gewerbe betreibt (z. B. Handel, Handwerk, bestimmte Dienstleistungen), muss zusätzlich beim Gewerbeamt der Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt wird danach automatisch informiert. Mehr zum Ablauf: Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Merksatz: Keine selbstständige Tätigkeit ohne Meldung beim Finanzamt. Wer das vergisst, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Bußgeld.

Einkommensteuer: Wie wird der Nebenverdienst besteuert?

Der Gewinn deiner Nebentätigkeit (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird zu deinem Gehalt aus dem Hauptberuf addiert und gemeinsam versteuert. Das bedeutet: Der Nebenverdienst unterliegt dem Steuersatz, der sich aus deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ergibt – und der liegt meistens höher als der Eingangssteuersatz.

Die 410-Euro-Grenze nach § 46 EStG

Wer aus der Nebentätigkeit nicht mehr als 410 Euro Gewinn erzielt, profitiert vom sogenannten Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG). Dieser Betrag bleibt bei der Veranlagung rechnerisch unberücksichtigt. Bei Gewinnen zwischen 411 und 820 Euro greift eine gleitende Entlastung.

Wichtig: Die Grenze gilt für den Gewinn, nicht den Umsatz. Betriebsausgaben werden vorher abgezogen.

Steuererklärungspflicht

Als Angestellter mit Nebeneinkünften bist du ab einem Gewinn über 410 Euro zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit trägst du in der Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) ein. Dazu kommt die Anlage EÜR für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

410 €Härteausgleich§ 46 Abs. 3 EStGGrenze Nebeneinkünfte25.000 €Kleinunternehmer§ 19 Abs. 1 UStGVorjahresumsatz max.24.500 €Gewerbesteuer§ 11 Abs. 1 GewStGFreibetrag Gewinn

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Für die meisten Nebenberuflichen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG):

  • Vorjahresumsatz maximal 25.000 Euro
  • Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst diese auch nicht ans Finanzamt abführen. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug auf deine eigenen Einkäufe. Die Option wählst du direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist dann nicht erforderlich.

Überschreitest du die Grenzen, musst du zur Umsatzsteuer-Voranmeldung wechseln und Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Alle Details: Kleinunternehmerregelung 2026: Grenze, Vorteile und Nachteile

Sozialversicherung: Was sich ändert – und was nicht

Bei einer anerkannt nebenberuflichen Selbstständigkeit (unter 20 Stunden/Woche, Einkommen aus Hauptberuf höher) ändert sich an der Sozialversicherung in der Regel nichts:

  • Krankenversicherung: Du bleibst über deinen Arbeitgeber gesetzlich versichert – ohne zusätzliche Beiträge.
  • Rentenversicherung: Keine gesonderte Pflicht (anders als bei hauptberuflich Selbstständigen nach § 2 SGB VI).
  • Arbeitslosenversicherung: Unverändert über den Hauptberuf abgedeckt.

Achtung: Sobald du dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden selbstständig tätig bist oder dein Nebenverdienst das Hauptgehalt übersteigt, stuft die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig ein. Dann musst du dich freiwillig in der GKV versichern oder in die PKV wechseln – und trägst beide Beitragsanteile selbst (2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von ca. 2,9 %).

Informiere deine Krankenkasse über deine Nebentätigkeit, damit der Status korrekt eingestuft wird.

Betriebsausgaben: Was du absetzen kannst

Alle Ausgaben, die direkt mit deiner Nebentätigkeit zusammenhängen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn:

  • Home-Office-Pauschale: 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro jährlich – mehr dazu: Homeoffice absetzen 2026
  • Hardware und Software: Laptop, Monitor, Programme – je nach Kaufpreis sofort oder über die Abschreibung (AfA) verteilt
  • Fachliteratur, Kurse, Weiterbildungen
  • Reisekosten für beruflich veranlasste Fahrten (Reisekosten für Selbstständige)
  • Kommunikation: anteiliger Internetzugang, berufliche Telefonate

Alle Betriebsausgaben werden in der EÜR erfasst. Je mehr belegbare Ausgaben du hast, desto weniger Gewinn versteuert du.

Gewerbesteuer: Für die meisten kein Thema

Nur Gewerbetreibende – nicht Freiberufler – zahlen Gewerbesteuer. Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro Gewinn pro Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG). Wer nebenberuflich tätig ist und diese Grenze nicht erreicht – was bei den meisten der Fall ist – zahlt keine Gewerbesteuer.

Mehr dazu: Gewerbesteuer für Selbstständige: Wer zahlt, wie viel und was gilt?

FAQ: Nebenberuflich selbstständig und Steuern

Muss ich bei meiner Nebentätigkeit Steuern zahlen?

Ja. Der Gewinn deiner Nebentätigkeit wird zu deinem Gesamteinkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG kannst du nutzen, wenn dein Jahresgewinn aus der Nebentätigkeit 410 Euro nicht übersteigt.

Brauche ich eine eigene Steuernummer?

Du benötigst eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Oft wird deine bestehende Steuernummer erweitert. Details: Steuernummer als Selbstständiger beantragen.

Ab wann muss ich Umsatzsteuer berechnen?

Erst wenn dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 Euro lag oder du im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro überschreitest (§ 19 Abs. 1 UStG). Darunter kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.

Darf ich nebenberuflich selbstständig sein, wenn ich angestellt bin?

Grundsätzlich ja – ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag: Manche Arbeitgeber verlangen eine Genehmigung oder schließen bestimmte Tätigkeiten aus (z. B. Wettbewerber). Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist die nebenberufliche Selbstständigkeit unproblematisch, solange die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich die 410-Euro-Grenze überschreite?

Du bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Den Gewinn trägst du in der Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) ein. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf Basis deines gesamten zu versteuernden Einkommens.


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