EÜR: So machst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung richtig
Was ist eine EÜR, wer muss sie machen und wie funktioniert sie? Eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung für Selbstständige und Freiberufler.
Jedes Jahr dasselbe Spiel: Die Steuererklärung naht, und du fragst dich, was es mit der EÜR eigentlich auf sich hat. Einnahmen-Überschuss-Rechnung klingt sperrig – ist es aber nicht. Wer die Grundprinzipien einmal verstanden hat, erledigt die EÜR ohne großen Aufwand.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip ist denkbar schlicht: Du ziehst deine Betriebsausgaben von deinen Betriebseinnahmen ab – was übrig bleibt, ist dein Gewinn.
Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) musst du bei der EÜR keine Bilanz erstellen, keine Forderungen und Verbindlichkeiten erfassen und kein Warenlager bewerten. Du buchst einfach, was rein- und rausgeht.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR ist nicht für jeden. Du kannst sie nutzen, wenn du:
- Freiberufler bist (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, IT-Berater u.v.m.)
- Gewerbetreibender bist und nicht ins Handelsregister eingetragen bist
- Gewerbetreibender bist, der im Vorjahr einen Jahresumsatz unter 800.000 € und einen Gewinn unter 80.000 € hatte (§ 141 AO)
Wenn du diese Grenzen überschreitest oder als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) firmierst, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das wichtigste Grundprinzip der EÜR nach § 11 EStG: Es zählt, wann Geld fließt – nicht wann die Leistung erbracht wurde.
Ein Beispiel: Du stellst am 28. Dezember eine Rechnung. Der Kunde zahlt am 5. Januar. Für die EÜR zählst du diese Einnahme im Januar, nicht im Dezember.
Das macht die EÜR einfacher als die Bilanzierung, bedeutet aber auch: Du musst genau im Blick haben, wann Zahlungen auf deinem Konto eingehen oder abgehen.
Ausnahmen: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. monatliche Miete), die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel (innerhalb von 10 Tagen) fließen, werden noch dem alten Jahr zugerechnet.
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Was gehört zu den Betriebseinnahmen?
- Honorare und Rechnungsbeträge (brutto bei Umsatzsteuerpflicht)
- Eingenommene Umsatzsteuer (wird später wieder abgeführt)
- Sachentnahmen
- Erstattungen und Zuschüsse
Was gehört zu den Betriebsausgaben?
- Miete für Büro oder Arbeitsraum
- Hard- und Software, Büromaterial
- Fahrtkosten: 0,30 € pro km bei Dienstreisen mit privatem Pkw (Auswärtstätigkeit); für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
- Telefon und Internet (anteilig bei privater Mitnutzung)
- Fortbildungen, Fachliteratur
- Sozialversicherungsbeiträge (teilweise)
- Abschreibungen (AfA) auf Wirtschaftsgüter über 800 € netto
Nicht abzugsfähig sind Kosten, die das Finanzamt als privat wertet – oder als unangemessen hoch.
Die Anlage EÜR: So übermittelst du sie ans Finanzamt
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 musst du die EÜR elektronisch über ELSTER übermitteln – Papier wird nicht mehr akzeptiert (§ 60 Abs. 4 EStDV). Das amtliche Formular heißt Anlage EÜR und ist Teil der Einkommensteuererklärung.
Das Formular gliedert sich in:
- Betriebseinnahmen – alle Einnahmen, aufgeteilt nach Umsatzsteuerregelung
- Betriebsausgaben – nach Kategorien sortiert (Waren, Personal, AfA, sonstige)
- Gewinnermittlung – Differenz aus 1 und 2
- Kraftfahrzeugkosten und Reisekosten – separat ausgewiesen
- Raumkosten – Büro, Arbeitszimmer
Das aktuelle Formular für 2025 findest du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Schritt-für-Schritt: So erstellst du deine EÜR
1. Alle Belege sammeln Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen – alles was rein- und rausging. Am besten läuft das das ganze Jahr über, nicht erst im Dezember.
2. Einnahmen erfassen Liste alle Betriebseinnahmen chronologisch auf. Bei Umsatzsteuerpflicht: Bruttobetrag eintragen, Umsatzsteuer separat ausweisen.
3. Ausgaben erfassen und kategorisieren Sortiere deine Betriebsausgaben nach den Kategorien der Anlage EÜR. Nutze dafür eine Tabelle oder besser: eine Software, die das automatisch macht.
4. Abschreibungen berechnen Wirtschaftsgüter über 800 € netto (z.B. Laptop, Kamera) werden nicht sofort voll abgesetzt, sondern über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die AfA-Tabellen des BMF geben dir die Nutzungsdauer vor.
5. Gewinn berechnen Einnahmen minus Ausgaben (inkl. AfA) = Gewinn. Dieser fließt in deine Einkommensteuererklärung ein.
6. Elektronisch übermitteln Via ELSTER direkt oder über eine Buchhaltungssoftware wie SteuerFluss, die die Übermittlung vorbereitet.
Aufbewahrungspflichten
Belege musst du nach § 147 AO aufbewahren — aber die Fristen unterscheiden sich je nach Dokumenttyp:
- Handelsbriefe und sonstige Unterlagen: 6 Jahre
- Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege): 8 Jahre — seit 1.1.2025 gekürzt von 10 auf 8 Jahren
- Jahresabschlüsse, Lageberichte und Handelsbücher: 10 Jahre
Das wichtigste: Diese Fristen gelten auch für digitale Belege – sie müssen lesbar und unveränderbar (nachweisbare Integrität) gespeichert sein. Bei elektronischen Rechnungen muss die GoBD eingehalten werden.
Häufige Fehler bei der EÜR
- Privates und Betriebliches vermischen – immer ein separates Geschäftskonto führen
- Belege fehlen – jede Ausgabe muss belegbar sein
- Abschreibungen vergessen – gerade bei teurer Ausrüstung ein teurer Fehler
- Zufluss-Abfluss-Prinzip falsch anwenden – Jahreswechsel genau beachten
- 10-Tage-Regelung ignorieren – regelmäßige Zahlungen um den Jahreswechsel korrekt zuordnen
Mit SteuerFluss behältst du deine Einnahmen und Ausgaben das ganze Jahr im Blick – und die EÜR ist am Jahresende kein Berg mehr, sondern ein Klick. Alle Betriebsausgaben, die du absetzen kannst, findest du in unserem Überblick. Und wenn du von zu Hause arbeitest, erklärt unser Artikel zur Homeoffice-Pauschale 2026, was du geltend machen kannst.
FAQ
Muss ich als Kleinunternehmer auch eine EÜR machen? Ja. Die EÜR betrifft die Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Beides sind separate Themen. Auch als Kleinunternehmer musst du deinen Gewinn ermitteln und in der Einkommensteuererklärung angeben.
Kann ich die EÜR selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater? Viele Selbstständige erledigen die EÜR selbst, besonders wenn die Buchhaltung überschaubar ist. Bei komplexeren Situationen (Auslandsgeschäfte, Investitionen, Verluste) lohnt sich ein Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz? Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die Bilanz (doppelte Buchführung) erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände – sie ist aufwendiger, aber für größere Unternehmen Pflicht.
Wann muss die EÜR abgegeben werden? Die Anlage EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also 31. Juli 2026). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.