Gewerbesteuer für Selbstständige: Wer zahlt, wie viel, was ist absetzbar?
Gewerbesteuer berechnen: Freibetrag, Steuermesszahl, Hebesatz, Anrechnung. Wer muss zahlen, wer nicht. Alles Wichtige für Selbstständige 2026.
Die Gewerbesteuer ist für viele Selbstständige das erste Mal ein Schock: Plötzlich kommt eine Rechnung vom Finanzamt, die zusätzlich zu Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig wird. Aber: Nicht alle müssen sie zahlen – und wer zahlt, kann sie teilweise wieder zurückbekommen.
Dieser Leitfaden erklärt, wer Gewerbesteuer zahlt, wie die Berechnung funktioniert und welche Spielräume du hast.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Das ist die wichtigste Frage zuerst: Nicht jeder Selbstständige zahlt Gewerbesteuer.
Gewerbetreibende zahlen. Das sind Unternehmer mit einem „Gewerbebetrieb" im Sinne des § 2 GewStG. Beispiele: Handwerker, Shopbetreiber, Agenturen, Dienstleister wie Fitnessstudios oder Restaurants.
Freiberufler zahlen nicht. Wenn du nach § 18 EStG als Freiberufler eingestuft wirst – etwa als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Journalist, Ingenieur, Architekt oder Consultant – bist du von Gewerbesteuer befreit. Du zahlst dann nur Einkommensteuer.
Grenzfälle: Es gibt auch Mischfälle. Wenn du überwiegend freiberuflich tätig bist, aber auch gewerbliche Anteile hast, gilt meist die freiberufliche Einstufung. Im Zweifelsfall fragt das Finanzamt nach – oder du fragst aktiv nach, um Klarheit zu haben. Mehr zum Thema findest du in unserem Artikel zum Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe.
Merksatz: Freiberufler = keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende = Gewerbesteuer.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung folgt einer festen Formel – aber sie ist aufgeteilt in mehrere Schritte:
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × Steuermesszahl × Hebesatz
Das klingt kompliziert. Hier die einzelnen Komponenten:
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Der Gewerbeertrag ist – vereinfacht – dein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Das Finanzamt berechnet ihn aus deiner Steuererklärung (oder Bilanz).
Aus diesem Gewinn ziehst du dann den Freibetrag ab.
Schritt 2: Freibetrag abziehen
Hier kommt die gute Nachricht: Du darfst einen Freibetrag abziehen.
Der Freibetrag beträgt 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 GewStG.
Das bedeutet: Wenn dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt, zahlst du gar keine Gewerbesteuer. Ab 25.000 Euro Gewinn wird es interessant.
Beispiel: Dein Gewinn ist 35.000 Euro. Abzüglich Freibetrag: 35.000 − 24.500 = 10.500 Euro Gewerbeertrag.
Schritt 3: Steuermesszahl anwenden
Die Steuermesszahl ist der Prozentsatz, mit dem der Gewerbeertrag besteuert wird.
Die Steuermesszahl liegt bei 3,5 Prozent nach § 11 Abs. 2 GewStG.
Aus unserem Beispiel: 10.500 Euro × 3,5% = 367,50 Euro Steuermessbetrag.
Schritt 4: Hebesatz multiplizieren
Hier kommt ein großer Wildcard ins Spiel: der Hebesatz deiner Gemeinde.
Jede Stadt und Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest – das ist ein Multiplikator, der gesetzlich mindestens 200 % nach § 16 Abs. 4 GewStG betragen muss. Nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze; in der Praxis liegt der Hebesatz meist zwischen 200 % und 600 % (im Durchschnitt 400–450 %). Einige Gemeinden erheben jedoch deutlich höhere Sätze.
Der Hebesatz = Gewerbesteuer (vor Anrechnung).
Aus unserem Beispiel mit Hebesatz 400%: 367,50 Euro × 400% = 1.470 Euro Gewerbesteuer pro Jahr.
Mit Hebesatz 500%: 367,50 Euro × 500% = 1.837,50 Euro.
Das ist der Unterschied zwischen Frankfurt (ca. 450%) und Berlin (ca. 400%) – oder einer kleinen Gemeinde (200–300%) vs. einer Großstadt.
Merksatz: Der Hebesatz deiner Gemeinde hat den größten Einfluss auf deine Steuerlast. Prüf ihn!
Kann man Gewerbesteuer absetzen?
Ja – aber nicht so, wie man vielleicht denkt.
Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar (wie z.B. Miete oder Materialkosten). Aber: Du bekommst sie teilweise über § 35 EStG angerechnet.
Die Anrechnung nach § 35 EStG
Deine Einkommensteuer wird um das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags gekürzt – maximal aber nur bis zu der Höhe, die du tatsächlich gezahlt hast.
Aus unserem Beispiel:
- Steuermessbetrag: 367,50 Euro
- Anrechnung: 367,50 Euro × 4 = 1.470 Euro (max.)
- Tatsächliche Gewerbesteuer: 1.470 Euro
- → Deine Einkommensteuer sinkt um 1.470 Euro
Das bedeutet: Die Gewerbesteuer „drückt" deine Einkommensteuer. Je höher die Einkommensteuer, desto mehr Erleichterung spürst du.
Achtung: Wenn deine tatsächliche Gewerbesteuer unter dem 4-fachen des Messbetrags liegt, wird nur die tatsächliche Steuer angerechnet – nicht mehr.
Wann muss man Gewerbesteuer zahlen?
Die Gewerbesteuer wird in quartalsweisen Vorauszahlungen fällig – und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Jahres (§ 19 GewStG). Die Höhe richtet sich nach der letzten Veranlagung, kann aber von der Gemeinde angepasst werden.
Wenn dein Gewinn 2025 über 24.500 Euro lag, zahlst du 2026 die vierteljährlichen Vorauszahlungen. Nach Abgabe deiner Steuererklärung ergeht der endgültige Steuermessbescheid vom Finanzamt – die Gemeinde schickt dir daraufhin den finalen Gewerbesteuerbescheid. Je nach Differenz zu den Vorauszahlungen kommt es dann zu einer Nachzahlung oder Erstattung.
Merksatz: Gewerbesteuer wird quartalsweise per Vorauszahlung fällig (15. Feb, Mai, Aug, Nov). Endabrechnung nach Steuererklärung.
Gewerbesteuer clever planen: 5 Tipps
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Freibetrag ausnutzen: Wenn dein Gewinn knapp über 24.500 Euro liegt, prüf, ob du Betriebsausgaben optimieren kannst (z.B. Investitionen, Weiterbildung). Der Freibetrag spart schnell Steuern.
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Hebesatz prüfen: Vergleich den Hebesatz deiner Gemeinde mit Nachbargemeinden. Falls deutlich höher: Wechsel des Betriebssitzes kann sich rechnen.
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Anrechnung verstehen: Die Anrechnung nach § 35 EStG ist automatisch – du musst nichts tun. Aber: Je höher deine Einkommensteuer, desto weniger „weh tut" die Gewerbesteuer.
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Mit Steuerberater klären: Bei größeren Gewerben oder Personengesellschaften wird es komplex. Eine kurze Beratung spart oft mehr, als sie kostet.
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Freiberufler-Status prüfen: Falls du in einem Katalogberuf tätig bist oder mit gewerblichen Tätigkeiten am Rande bist – prüf deinen Status. Freiberufler sparen die ganze Gewerbesteuer.
FAQ
F: Muss ich Gewerbesteuer als Freiberufler zahlen?
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Consultants) zahlen keine Gewerbesteuer – nur Einkommensteuer. Falls du unsicher bist, frag dein Finanzamt nach deiner Einstufung.
F: Gewerbesteuer ab welchem Gewinn?
Ab 24.501 Euro Gewinn im Jahr. Bis 24.500 Euro zahlt man nichts, wegen des Freibetrags nach § 11 Abs. 1 GewStG.
F: Kann ich Gewerbesteuer absetzen?
Nein, aber es gibt eine Anrechnung nach § 35 EStG: Deine Einkommensteuer sinkt um das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags (maximal aber die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer). Das ist indirekt ein Steuervorteil.
F: Wie hoch ist die durchschnittliche Gewerbesteuer?
Das hängt stark von deinem Hebesatz ab. Mit 400–450% Hebesatz (Durchschnitt) und 50.000 Euro Gewinn zahlst du ca. 700–900 Euro pro Jahr. Mit 500% Hebesatz: ca. 900–1.100 Euro.
F: Was ist der Hebesatz?
Der Multiplikator, den deine Gemeinde festlegt. Er muss mindestens 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 GewStG), in der Praxis liegt er meist zwischen 200 % und 600 %. Deine Gemeinde hat ihn auf ihrer Website oder du fragst das Rathaus.
F: Wird Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja, nach § 35 EStG automatisch. Du musst nichts tun – dein Steuerberater oder die Steuererklärung berücksichtigt das.
Mit SteuerFluss kannst du deinen Gewinn jederzeit überwachen und siehst sofort, wenn du den Freibetrag überschreitest. So planst du rechtzeitig und hast keine bösen Überraschungen bei der Steuerlast.
Fragen zur Gewerbesteuer? Schau in unsere FAQ oder kontaktier uns – wir helfen gerne weiter.