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Steuertipps

Versicherungen für Selbstständige: Was absetzbar ist

Welche Versicherungen sind für Selbstständige absetzbar? Berufshaftpflicht, KV, BU – mit den Steuerregeln 2026 kompakt erklärt.

22. Juli 2026SteuerFluss Team

Berufshaftpflicht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit – als Selbstständiger zahlst du eine Menge Versicherungsprämien selbst. Die gute Nachricht: Viele davon reduzieren deine Steuerlast. Welche genau – und wie viel – hängt davon ab, ob es sich um eine betriebliche oder persönliche Absicherung handelt.

Zwei Wege: Betriebsausgabe oder Sonderausgabe

Für Selbstständige gibt es steuerrechtlich zwei völlig verschiedene Pfade, auf denen Versicherungsprämien absetzbar sind:

Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG): Versicherungen, die ein betriebliches Risiko absichern, sind ohne Höchstbetrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie reduzieren direkt deinen Gewinn – und damit Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer.

Sonderausgaben (§ 10 EStG): Versicherungen, die persönliche Risiken absichern (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod), laufen über Sonderausgaben. Hier gibt es strenge Höchstbeträge, und die Abzugswirkung ist oft begrenzt.

Die Faustregel: Sichert die Versicherung ein Risiko deines Betriebs ab → Betriebsausgabe. Sichert sie ein persönliches Risiko von dir als Person ab → Sonderausgabe.

Der Unterschied ist nicht nur formal: Betriebsausgaben mindern den Gewinn vor Steuern – Sonderausgaben werden erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und unterliegen einer Deckelung.

Betriebliche Versicherungen: voller Abzug als Betriebsausgabe

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Für Versicherungen bedeutet das: Sichert die Police ein Risiko ab, das objektiv aus deiner unternehmerischen Tätigkeit entsteht, ist die Prämie in voller Höhe absetzbar – ohne Deckelung.

Diese Versicherungen gehören typischerweise dazu:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Absicherung gegen Schadensersatzforderungen aus Fehlern bei der Berufsausübung. Für viele Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, IT-Berater, Steuerberater) gesetzlich vorgeschrieben. Vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Sach- und Personenschäden, die im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit gegenüber Dritten entstehen.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Relevant für Berater, Wirtschaftsprüfer und IT-Dienstleister, die durch Beratungsfehler finanzielle Schäden bei Kunden verursachen können.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert den Umsatzausfall bei unvorhergesehenen Betriebsunterbrechungen. Prämien sind Betriebsausgaben.
  • Betriebliche Rechtsschutzversicherung: Abzugsfähig, soweit die Police betriebliche Streitigkeiten abdeckt (Vertragsrecht, Schadensersatz gegenüber Kunden, Arbeitsrecht als Arbeitgeber). Den privaten Anteil musst du herausrechnen.
  • Kfz-Versicherung: Bei ausschließlich betrieblich genutzten Fahrzeugen vollständig absetzbar. Bei gemischter Nutzung nur der betriebliche Anteil.
  • Inhalts- und Einbruchversicherung: Versicherung für Büroausstattung, technische Geräte und Betriebsmittel – vollständig Betriebsausgabe.
  • Cyber-Versicherung: Absicherung gegen Datenverluste und Cyberangriffe auf dein Unternehmen – als Betriebsausgabe abzugsfähig.

All diese Prämien trägst du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter „Sonstige Betriebsausgaben" ein. Der Gewinn sinkt entsprechend – das reduziert deine Einkommensteuer direkt.

Personenversicherungen: Sonderausgaben nach § 10 EStG

Versicherungen, die dich als Person absichern – nicht deinen Betrieb –, laufen steuerlich über Sonderausgaben. Hier gelten zwei unterschiedliche Regelungen:

Kranken- und Pflegeversicherung: unbegrenzt absetzbar

Die Basisbeiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ohne Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig. Als Selbstständiger zahlst du beide Anteile selbst – und kannst sie vollständig geltend machen.

Wichtig: Abzugsfähig ist der Beitrag für die Basisabsicherung, also der Teil, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder umfangreiche Zahnersatzpakete gelten als Komfortleistungen und fallen in den engeren Sonderausgaben-Topf (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a).

Mehr zur Krankenversicherung für Selbstständige und welche PKV-Tarife steuerlich optimal sind.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag 2.800 €

Für alle anderen Personenversicherungen gilt § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Der Abzug ist auf 2.800 € pro Jahr begrenzt – für Selbstständige, die keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Dieser Topf deckt ab:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Absicherung gegen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung (Beitritt nach § 28a SGB III)
  • Risikolebensversicherung (reine Todesfallabsicherung, keine Sparkomponente)

Das Problem in der Praxis: Der 2.800 €-Topf ist bei vielen Selbstständigen bereits durch Komfortleistungen der PKV oder durch andere GKV-Anteile vollständig ausgeschöpft – bevor BU oder Unfallversicherung überhaupt zum Zug kommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 100 € monatlicher Prämie (1.200 € pro Jahr) bringt dann keinen steuerlichen Vorteil mehr, wenn der Höchstbetrag bereits voll ist.

Übersicht: Welche Versicherung gehört wohin?

VersicherungBetriebsausgabeSonderausgabeBerufshaftpflicht✓ vollBetriebshaftpflicht✓ vollBetriebsunterbrechungsversicherung✓ vollKranken- u. Pflegeversicherung (Basis)✓ unbegrenztBerufsunfähigkeitsversicherung✓ max. 2.800 €Private Haftpflicht / Unfallversicherung✓ max. 2.800 €HausratversicherungKapitallebensversicherung

Gemischte Versicherungen: Aufteilung ist Pflicht

Manche Policen decken sowohl betriebliche als auch private Risiken ab. Hier musst du aufteilen:

Rechtsschutzversicherung: Der Anteil für berufliche Streitigkeiten (Vertragsrecht, Schadensersatz gegenüber Kunden) ist Betriebsausgabe. Der private Teil (Mietrecht, Familienrecht, Verkehr) ist nicht absetzbar – es sei denn als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a, was aber meist am vollen Höchstbetrag scheitert. Kombipolicen, die keine klare Aufteilung ermöglichen, werden vom Finanzamt kritisch geprüft.

Unfallversicherung: Eine reine Privatunfallversicherung fällt unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a (Sonderausgabe mit Höchstbetrag). Eine betriebliche Unfallversicherung, die ausschließlich Arbeitsunfälle abdeckt, ist dagegen Betriebsausgabe. Wenn die Police beides abdeckt, brauchst du einen nachvollziehbaren Aufteilungsschlüssel – zum Beispiel nach versicherten Tätigkeitsbereichen.

Kfz-Versicherung: Bei gemischt genutzten Fahrzeugen gilt der betriebliche Nutzungsanteil als Maßstab. Ein Fahrtenbuch sichert die Aufteilung ab. Den betrieblichen Anteil der Versicherung trägst du als Betriebsausgabe ein – zusammen mit den übrigen Reisekosten für Selbstständige.

Was nicht absetzbar ist

Einige Versicherungen sind steuerlich komplett ausgeschlossen – sie fallen unter § 12 Nr. 1 EStG als private Lebenshaltungskosten:

  • Hausratversicherung (privater Haushaltsinhalt)
  • Kapitallebensversicherung (Sparkomponente – keine reine Risikoabsicherung)
  • Private Reiseversicherungen ohne Bezug zur Geschäftsreise
  • Rein privater Rechtsschutz (Miete, Familie, Verkehr – ohne betrieblichen Anteil)

Praktisches Beispiel: freiberuflicher IT-Berater

Folgende jährliche Versicherungskosten – und wie sie steuerlich einzustufen sind:

| Versicherung | Jahresbeitrag | Steuerlicher Weg | |---|---|---| | Berufshaftpflicht (IT) | 600 € | Betriebsausgabe – volle Absetzbarkeit | | Cyber-Versicherung | 300 € | Betriebsausgabe – volle Absetzbarkeit | | PKV (Basisbeiträge) | 5.400 € | Sonderausgabe § 10 Nr. 3 – voller Abzug | | Pflegeversicherung | 600 € | Sonderausgabe § 10 Nr. 3 – voller Abzug | | Berufsunfähigkeit | 1.200 € | Sonderausgabe § 10 Nr. 3a – sofern Höchstbetrag noch verfügbar |

Die 900 € betriebliche Versicherungsbeiträge senken direkt den Gewinn. Die 6.000 € KV/PV-Beiträge sind als Sonderausgaben vollständig absetzbar. Die BU-Prämie lässt sich nur dann noch geltend machen, wenn der 2.800 €-Höchstbetrag nach Nr. 3a nicht bereits durch andere Posten ausgeschöpft ist.

Wenn du deine Versicherungsbeiträge digital erfasst und kategorisierst, hilft SteuerFluss dabei, betriebliche und private Anteile sauber zu trennen und korrekt in die EÜR einzutragen.

FAQ

Ist die Berufshaftpflicht immer als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja – wenn sie ausschließlich berufliche Risiken absichert, und das ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung per Definition der Fall. Sie ist nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar, unabhängig von der Prämienhöhe und ohne jede Deckelung.

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgabe geltend machen?

In der Regel nein. Eine BU-Versicherung sichert ein persönliches Risiko ab – kein betriebliches. Sie läuft über Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und ist auf den 2.800 €-Höchstbetrag angerechnet. Ausnahmen (z. B. wenn die BU ausschließlich ein spezifisches Berufsrisiko absichert) sind eng ausgelegt und sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.

Was passiert, wenn mein 2.800 €-Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist?

Dann sind weitere Sonderausgaben nach § 10 Nr. 3a – also BU, private Haftpflicht, Unfall – steuerlich nicht mehr verwertbar. Das betrifft viele PKV-Versicherte, weil Komfortleistungen der PKV den Höchstbetrag allein schon ausschöpfen können. In diesem Fall ist es umso wichtiger, Versicherungen mit echtem betrieblichem Charakter (Berufshaftpflicht, Cyber, Betriebsunterbrechung) konsequent als Betriebsausgaben geltend zu machen – die haben keinen Deckel.

Wie trage ich Versicherungen in die EÜR ein?

Betriebliche Versicherungsbeiträge gehören in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter „Sonstige Betriebsausgaben". Personenversicherungen (KV, PV, BU) trägst du dagegen in den Sonderausgabenbereich der Einkommensteuererklärung ein – nicht in die EÜR. Eine vollständige Aufstellung aller abzugsfähigen Betriebsausgaben findest du in der Betriebsausgaben-Liste für Selbstständige.

Gilt das auch für GmbH-Geschäftsführer?

Für GmbH-Geschäftsführer gelten andere Regeln: Versicherungsprämien, die die GmbH als Arbeitgeberin übernimmt, sind Betriebsausgaben der GmbH. Prämien, die der Geschäftsführer selbst zahlt, können ggf. als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das hängt von der Vertragsgestaltung ab und sollte steuerberaterlich geprüft werden.

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