Krankenversicherung für Selbstständige 2026
GKV oder PKV als Selbstständiger? Beiträge, Mindestbeitrag, Krankengeld und Steuern – alle Fakten für 2026.
Als Selbstständiger oder Freelancer trägst du deine Krankenversicherung komplett allein – kein Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Das macht die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zu einer der teuersten Entscheidungen in der Selbstständigkeit. Dieser Artikel erklärt, wie die Beiträge berechnet werden, was der Mindestbeitrag 2026 ist und worauf du bei GKV vs. PKV wirklich achten musst.
Pflicht zur Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht – auch für Selbstständige (§ 193 VVG). Als hauptberuflich Selbstständiger oder Freiberufler bist du nicht automatisch in der gesetzlichen Pflichtversicherung und kannst wählen:
- GKV: freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
- PKV: Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Du zahlst den vollen Beitrag selbst.
GKV als Selbstständiger: So wird der Beitrag berechnet
Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt 14,6 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen (§ 241 SGB V). Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag – der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % (Spanne: 2,18 % bis 4,39 %). Als Selbstständiger zahlst du diesen Gesamtbeitrag vollständig allein, weil kein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil übernimmt.
Gesamtbeitragssatz (Durchschnitt 2026): 14,6 % + 2,9 % = 17,5 %
Mindestbemessungsgrundlage: Was gilt bei wenig Einkommen?
Hier liegt eine wichtige Besonderheit für Selbstständige: Selbst wenn du wenig verdienst, berechnet die Kasse deinen Beitrag auf Basis einer fiktiven Mindesteinkommensgrenze.
Die Mindestbemessungsgrundlage 2026 beträgt 1.318,33 € pro Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Das bedeutet: Verdienst du weniger, zahlst du trotzdem Beiträge, als hättest du 1.318,33 € Einkommen.
Merksatz: Die Mindestbemessungsgrundlage gilt unabhängig vom tatsächlichen Gewinn – wer mit seinem Unternehmen gerade erst startet oder ein Verlustjahr hat, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze: Was gilt bei hohem Einkommen?
Nach oben hin ist der Beitrag gedeckelt. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € pro Jahr (5.812,50 €/Monat) wird für die GKV-Beitragsberechnung nicht berücksichtigt (§ 223 Abs. 3 SGB V).
Mindest- und Höchstbeitrag 2026
| | Monatlicher Betrag | |---|---| | Mindestbemessungsgrundlage | 1.318,33 € | | Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € | | GKV-Mindestbeitrag (KV + PV, ca.) | ab ~260 € | | GKV-Höchstbeitrag (KV + PV, kinderlos) | bis ~1.261 € |
Die genaue Höhe hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse und dem Pflegeversicherungsbeitrag ab. Der Pflegeversicherungsbeitrag kommt auf den KV-Beitrag oben drauf und variiert je nach Kinderzahl.
Konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir an, du bist freiwillig gesetzlich versichert, hast 2025 einen Gewinn von 3.500 € pro Monat erzielt und bist bei einer Kasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % versichert:
- Beitragssatz gesamt: 14,6 % + 2,9 % = 17,5 %
- Beitragspflichtige Einnahmen: 3.500 €
- Krankenversicherungsbeitrag: 3.500 € × 17,5 % = 612,50 €/Monat
- Pflegeversicherung (z. B. 3,6 % kinderlos): 3.500 € × 3,6 % = 126 €/Monat
- Gesamt: ca. 738,50 €/Monat
Zum Vergleich: Ein Angestellter mit gleichem Bruttoeinkommen zahlt davon nur die Hälfte – der Arbeitgeber übernimmt den Rest. Als Selbstständiger trägst du die vollen Kosten allein.
Pflegeversicherung nicht vergessen
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt: GKV-Mitglieder zahlen automatisch Pflegeversicherung in der sozialen Pflegeversicherung. PKV-Versicherte müssen sich um eine private Pflegepflichtversicherung kümmern. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist nach Kinderzahl gestaffelt und liegt 2026 bei rund 3,4 % bis 4,2 % – hier lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Sätze deiner Kasse bzw. deines PKV-Anbieters.
Krankengeld in der GKV
Selbstständige in der GKV haben Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Für die ersten 42 Tage gibt es keinen gesetzlichen Leistungsanspruch – hier lohnt sich ein zusätzliches Krankentagegeld oder eine private Absicherung der ersten Wochen.
PKV als Selbstständiger
Anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige keine Versicherungspflichtgrenze überschreiten – du kannst jederzeit in die PKV wechseln, unabhängig von deinem Einkommen.
Vorteile der PKV
- Beiträge steigen nicht mit dem Einkommen: Der PKV-Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab – nicht vom Gewinn
- Oft günstigere Einstiegsprämien bei jungen, gesunden Selbstständigen
- Leistungsumfang wählbar: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, zahnärztliche Zusatzleistungen etc.
Risiken der PKV
- Steigende Beiträge im Alter: PKV-Beiträge erhöhen sich über die Jahrzehnte erheblich – eine Faustregel lautet, dass sich der Beitrag bis zum Rentenalter in etwa verdreifachen kann
- Keine Familienversicherung: Partner und Kinder müssen separat versichert werden
- Rückkehr in GKV ist schwierig (dazu unten mehr)
- Kein Krankengeld aus der PKV – Krankentagegeld muss separat abgeschlossen werden
Rückkehr von der PKV in die GKV
Wer einmal in der PKV ist, kommt als Selbstständiger kaum zurück in die GKV. Grundsätzlich ist eine Rückkehr nur möglich, wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € Jahresgehalt) aufnimmt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr faktisch ausgeschlossen. Wichtig: Zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber zwei bisherige Wechsel-Schlupflöcher geschlossen, was den Weg zurück in die GKV nochmals erschwert hat.
GKV vs. PKV: Was passt zu dir?
Es gibt keine universell richtige Antwort – die Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab. Als Orientierung:
GKV kann sinnvoll sein, wenn du...
- Kinder hast oder planst (Familienversicherung)
- ein schwankendes Einkommen hast
- Planungssicherheit beim Beitrag willst
- nicht ausschließen willst, irgendwann als Angestellter zu arbeiten
PKV kann sinnvoll sein, wenn du...
- jung, gesund und ohne Kinder bist
- ein hohes und stabiles Einkommen hast
- langfristig selbstständig bleiben willst
- vom Leistungsumfang der PKV profitieren willst
Lass dich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten, bevor du die Entscheidung triffst – ein Wechsel zurück ist teuer oder unmöglich.
Sonderfall: Künstlersozialkasse (KSK)
Für Selbstständige in kreativen und publizistischen Berufen – also Grafiker, Texter, Fotografen, Musiker, Journalisten und ähnliche – gibt es eine wichtige Ausnahme: die Künstlersozialkasse (KSK). Über die KSK werden Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zur Hälfte von Unternehmen und Verwertern (z. B. Agenturen, Verlage) getragen – ähnlich wie bei Angestellten. Du zahlst nur die andere Hälfte selbst.
Das spart erheblich: Statt des vollen GKV-Beitrags übernimmst du nur die Hälfte. Die Aufnahme in die KSK ist an Voraussetzungen geknüpft (u. a. Einkommensgrenze, Hauptberuflichkeit). Ob du anspruchsberechtigt bist, prüfst du direkt auf ksk.de.
Beitrag im ersten Jahr der Selbstständigkeit
Wer gerade in die Selbstständigkeit startet, hat noch keinen Steuerbescheid. Die Krankenkasse veranlagt den Beitrag dann vorläufig auf Basis einer Einkommensschätzung – du gibst an, wie hoch du deinen voraussichtlichen Gewinn einschätzt. Liegt dein tatsächlicher Gewinn am Jahresende höher, kann die Kasse nachveranlagen; liegt er niedriger, bekommst du gegebenenfalls etwas erstattet.
Tipp: Schätze realistisch, nicht zu niedrig. Bei zu geringer Schätzung droht eine Nachforderung im nächsten Jahr. Mindestens die Mindestbemessungsgrundlage (1.318,33 €/Monat 2026) gilt immer.
Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
Die gute Nachricht: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das gilt sowohl für die GKV als auch für die PKV (Basisabsicherung).
Absetzbar ist dabei der Beitrag zur Basisversorgung – also der Teil, der dem GKV-Leistungsniveau entspricht. Beitragsanteile für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) sind dagegen nicht abzugsfähig. Auch Krankentagegeld-Zusatztarife sind in der Regel nicht absetzbar.
Wenn du deine Einnahmen und Ausgaben mit SteuerFluss erfasst, kannst du deine Krankenversicherungsbeiträge direkt als Sonderausgaben erfassen und hast alles für die Steuererklärung parat.
Die genaue Berechnung lohnt sich: Bei hohen GKV-Beiträgen kann der Abzug die Steuerbelastung spürbar reduzieren. Mehr dazu in unserem Artikel zu Steuertipps für Selbstständige.
Häufige Fragen
Muss ich als Freelancer in die GKV?
Nein. Als hauptberuflich Selbstständiger bist du nicht pflichtversichert und kannst zwischen GKV (freiwillig) und PKV wählen. Pflichtversichert bleibst du nur, wenn du nebenberuflich selbstständig bist und hauptberuflich angestellt.
Was gilt als Einnahmen für die GKV-Beitragsberechnung?
Grundlage ist dein Gewinn aus der Selbstständigkeit (laut Einkommensteuerbescheid), nicht dein Umsatz. Weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können ebenfalls berücksichtigt werden. Die Kasse fordert in der Regel den aktuellen Steuerbescheid als Nachweis. Zu EÜR und Gewinnermittlung mehr in unserem Artikel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Kann ich den GKV-Beitrag senken, wenn mein Einkommen sinkt?
Ja – du kannst eine Neuberechnung beantragen, wenn dein Einkommen unter die bisherige Bemessungsgrundlage sinkt. Dafür brauchst du einen aktuellen Steuerbescheid oder eine plausible Einkommensschätzung. Der Mindestbeitrag gilt aber weiterhin.
Brauche ich als PKV-Versicherter zusätzlich Krankentagegeld?
In der Regel ja. Die PKV zahlt bei Krankheit keine laufenden Leistungen wie Krankengeld – du musst Krankentagegeld separat vereinbaren, wenn du bei längerer Krankheit abgesichert sein willst.
Was ist mit der Rentenversicherung?
Krankenversicherung und Rentenversicherung sind separate Themen. Ob du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig bist und wie hoch dein Beitrag ist, haben wir in unserem Artikel zur Rentenversicherung für Selbstständige erklärt.
Die Krankenversicherung ist nach Steuern oft der größte Kostenfaktor in der Selbstständigkeit. Es lohnt sich, die eigene Situation regelmäßig zu prüfen – besonders wenn sich Einkommen, Familienstand oder Unternehmensform ändern.