Anlage S ausfüllen: Anleitung für Selbstständige & Freiberufler 2026
Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Wer sie braucht, wie du sie in ELSTER ausfüllst, Fristen 2026 und die wichtigsten Fehler – inkl. § 18 EStG.
Die Steuererklärung für Selbstständige hat ihre eigenen Formulare – und eines davon heißt Anlage S. Kein Grund zur Sorge: Wenn du weißt, welche Angaben wo hingehören, ist das Ausfüllen in ELSTER erledigt. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, was in die Anlage S gehört, wer sie braucht und worauf das Finanzamt besonders achtet.
Anlage S = das Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Sie ist quasi das Pendant zur Anlage G (für Gewerbetreibende) – aber für Freiberufler.
Wer muss die Anlage S ausfüllen?
Kurz gesagt: Freiberufler und alle, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. Der Gesetzgeber definiert in § 18 Abs. 1 EStG genau, wer dazu gehört:
- Freie Berufe: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und viele weitere – der Gesetzestext listet rund 30 Katalogberufe auf
- Selbstständige Tätigkeiten: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- Sonstige selbstständige Arbeit: z. B. Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglieder
Bist du gewerblich tätig (weil du Waren verkaufst oder kein Katalogberuf vorliegt), brauchst du stattdessen die Anlage G – die ist für Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG vorgesehen.
Wenn du unsicher bist, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist: Unser Artikel Freiberufler oder Gewerbe – Unterschied & Steuern hilft dir bei der Einordnung.
Welche Angaben gehören in die Anlage S?
Die Anlage S ist modular aufgebaut: In ELSTER werden nur die Felder angezeigt, die für deine Situation relevant sind. Die wichtigsten Bereiche sind:
1. Angaben zur Person und Tätigkeit
Hier trägst du deine Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein sowie eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit. Dazu kommen:
- Betriebsnummer (falls vorhanden)
- Wirtschaftsjahr (bei Freiberuflern meist = Kalenderjahr)
- Art der Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
2. Gewinn oder Verlust
Der wichtigste Wert: Dein Gewinn oder Verlust aus der selbstständigen Arbeit. Diesen Wert ermittelst du entweder über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder über eine Bilanz. Die gute Nachricht: Den Gewinn berechnest du separat in der Anlage EÜR – in der Anlage S trägst du nur das Ergebnis ein.
Wer zur Buchführung verpflichtet ist (z. B. weil der Umsatz über 800.000 € oder der Gewinn über 80.000 € liegt), muss eine Bilanz erstellen. Für alle anderen reicht die EÜR.
3. Abschreibungen und Sonderausgaben
In diesem Bereich kannst du angeben:
- Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. nach § 7b EStG)
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG – wir haben dazu eine ausführliche Anleitung zum IAB
- Verlustvortrag: Bereits festgestellte Verluste aus Vorjahren, die in der Anlage S mit dem aktuellen Gewinn verrechnet werden
4. Steuerermäßigungen und Besonderheiten
Hier landen spezielle Angaben wie die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG oder Investitionen in erneuerbare Energien.
Schritt-für-Schritt in ELSTER
1. Einloggen und Erklärung starten
Melde dich im ELSTER-Portal an. Falls du noch kein Zertifikat hast: In unserem ELSTER-Zertifikat-Guide erklären wir dir, wie du es beantragst.
Navigiere zu Formulare & Leistungen → Einkommensteuererklärung und wähle das passende Jahr aus (für Steuererklärung 2025 wählst du entsprechend das Jahr 2025).
2. Anlage S hinzufügen
Unter „Weitere Anlagen hinzufügen" aktivierst du die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit). ELSTER blendet dann automatisch die richtigen Felder ein.
3. Stammdaten prüfen
Deine persönlichen Daten werden aus dem Vorjahr übernommen. Prüfe:
- Ist die Steuernummer korrekt?
- Passt die Tätigkeitsbeschreibung noch? (z. B. geändertes Leistungsangebot)
4. Gewinn aus EÜR übernehmen
Wenn du die Anlage EÜR bereits ausgefüllt hast: Der dort ermittelte Gewinn oder Verlust wird automatisch in die Anlage S übernommen. Prüfe trotzdem, ob der Wert stimmt.
5. Weitere Angaben machen
Fülle die restlichen Felder aus:
- Zahlungsweise der Einkommensteuer (Vorauszahlungen, vierteljährlich oder monatlich)
- Falls du keine EÜR erstellt hast (selten): Trage Einnahmen und Betriebsausgaben direkt in die dafür vorgesehenen Zeilen ein
6. Absenden
Zum Schluss prüft ELSTER deine Eingaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Korrigiere eventuelle Fehler und sende die Erklärung mit deinem Zertifikat ab. Eine Zusammenfassung aller Angaben kannst du vor dem Absenden noch einmal prüfen.
Fristen 2026
| Situation | Abgabefrist für Steuerjahr 2025 | |-----------|--------------------------------| | Du erstellst die Erklärung selbst | 31. Juli 2026 | | Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein | 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO) | | Bei Verspätung (ohne Steuerberater) | ab 1. August 2026: Verspätungszuschlag möglich |
Die Frist ergibt sich aus § 149 Abs. 2 AO: Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Für 2025 endet die Frist also am 31. Juli 2026.
Achtung: Seit 2019 gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung für Selbstständige (§ 25 Abs. 4 EStG). Papier-Erklärungen werden nur noch in Härtefällen akzeptiert.
Die 5 häufigsten Fehler
-
Anlage S mit Anlage G verwechseln – Das passiert schnell, wenn du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte hast. Du brauchst dann beide Formulare.
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Betriebsausgaben nicht vollständig erfasst – Viele Selbstständige vergessen Ausgaben für Fortbildungen, Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Unser Artikel Betriebsausgaben: Vollständige Liste für Selbstständige hilft beim Check.
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Gewinn falsch aus der EÜR übernommen – Der Wert in der Anlage S muss mit der EÜR übereinstimmen. Vorzeichenfehler (Gewinn als Verlust eingetragen) führen zu Rückfragen.
-
Verlustvortrag nicht angegeben – Wenn im Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde, musst du ihn in der Anlage S gesondert eintragen, sonst wird er nicht berücksichtigt.
-
Frist verpasst – Der 31. Juli ist hart. Wer zu spät abgibt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO von mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat.
FAQ – Häufige Fragen zur Anlage S
Brauche ich die Anlage S auch, wenn ich nur ein Kleingewerbe habe?
Das kommt darauf an. Kleingewerbe sind meist gewerblich – dann ist die Anlage G das richtige Formular. Freiberufler hingegen nutzen die Anlage S, unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen. Bist du als Freiberufler eingestuft, brauchst du immer die Anlage S.
Kann ich die Anlage S auch nachträglich ändern?
Ja. Wenn du nach der Abgabe merkst, dass Angaben nicht stimmen, kannst du eine berichtigte Steuererklärung einreichen. Wichtig: Solange die Steuer noch nicht bestandskräftig veranlagt ist, ist eine Korrektur über ELSTER möglich.
Was passiert, wenn ich als Freiberufler versehentlich die Anlage S nicht abgebe?
Das Finanzamt schätzt deine Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO). Das bedeutet: Die Steuer wird auf Basis der vorliegenden Informationen geschätzt – und das ist in der Regel höher, als wenn du selbst korrekte Angaben machst. Zudem droht ein Verspätungszuschlag. Mit einer elektronischen Nachmeldung über ELSTER kannst du die Schätzung jedoch korrigieren lassen.
Muss ich die Anlage S jedes Jahr ausfüllen?
Ja. Solange du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielst, gehört die Anlage S jedes Jahr zu deiner Einkommensteuererklärung. Auch wenn sich deine Einkünfte nicht verändert haben – die Abgabepflicht besteht jährlich.
Wo finde ich die Anlage S als PDF?
Das Finanzamt stellt die Formulare auf der ELSTER-Seite oder beim zuständigen Finanzamt bereit. In der Praxis füllst du die Anlage S aber direkt im ELSTER-Portal digital aus. Die Papierform wird ohnehin nur in Ausnahmefällen akzeptiert (§ 25 Abs. 4 EStG).
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