USt-IdNr. beantragen: So bekommst du deine Steuer-ID
USt-IdNr. beantragen – wer sie braucht, wie der Antrag beim BZSt läuft, was auf Rechnungen muss und was Kleinunternehmer wissen müssen.
Sobald du als Selbstständiger oder Freelancer Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst, wirst du danach gefragt: Hast du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Die USt-IdNr. ist nicht dasselbe wie deine Steuernummer – und ob du sie brauchst, hängt von deiner Situation ab. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt, wer sie benötigt und wie der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) funktioniert.
Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr. oder USt-ID) ist eine EU-weit einheitliche Nummer zur Identifikation von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel. In Deutschland hat sie das Format DE gefolgt von 9 Ziffern – zum Beispiel DE123456789.
Rechtsgrundlage ist § 27a UStG: Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 UStG auf Antrag eine solche Nummer. Die Ausstellung ist kostenlos.
Wichtig: Die USt-IdNr. ist kein Ersatz für deine reguläre Steuernummer vom Finanzamt. Beide existieren nebeneinander – die Steuernummer für die Kommunikation mit deinem zuständigen Finanzamt, die USt-IdNr. für grenzüberschreitende EU-Geschäfte.
Wer braucht eine USt-IdNr.?
Nicht jeder Selbstständige benötigt eine USt-IdNr. Es gibt klare Situationen, in denen du sie brauchst – und solche, in denen du auch ohne auskommst.
Du brauchst eine USt-IdNr. wenn du:
- Leistungen oder Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst oder verkaufst (B2B innergemeinschaftlich)
- Das Reverse-Charge-Verfahren anwendest – also die Steuerschuld auf den EU-Kunden übergehst
- Über Marktplätze wie Amazon oder eBay in anderen EU-Ländern tätig bist
- Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kaufst (innergemeinschaftlicher Erwerb)
Du brauchst sie in der Regel nicht wenn du:
- Ausschließlich mit Kunden in Deutschland zusammenarbeitest
- Privatkunden (B2C) belieferst und die geltenden Lieferschwellen nicht überschreitest
Wenn du gelegentlich Rechnungen an EU-Unternehmen stellst: Beantrage sie trotzdem. Einmal ausgestellt, entsteht kein weiterer Aufwand – und du bist bei der nächsten EU-Rechnung sofort handlungsfähig.
Kleinunternehmer: Brauchst du sie auch?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du von der Umsatzsteuer befreit – und benötigst die USt-IdNr. grundsätzlich nicht, solange du ausschließlich mit inländischen Kunden arbeitest.
Ausnahmen, bei denen auch Kleinunternehmer eine USt-IdNr. benötigen können:
- Erbringung von Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten (z.B. Webdesign für einen französischen Auftraggeber)
- Verkauf auf Marktplätzen mit EU-Reichweite – viele Plattformen fordern die USt-IdNr. zwingend an
- Innergemeinschaftliche Erwerbe oberhalb der Erwerbsschwelle
In diesen Fällen beantragst du die USt-IdNr. beim BZSt wie jeder andere Unternehmer auch. Mehr zur Kleinunternehmerregelung insgesamt: Kleinunternehmerregelung 2026.
Wie beantragst du die USt-IdNr.? Schritt für Schritt
Der Antrag ist kostenlos und läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Du hast drei Wege:
Online beim BZSt (empfohlen)
- Gehe auf bzst.de → Bereich „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"
- Klicke auf „Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr."
- Gib deine Daten ein: Name, Adresse und deine Steuernummer
- Antrag absenden – du erhältst eine Eingangsbestätigung
Voraussetzung: Du musst bereits umsatzsteuerlich beim Finanzamt erfasst sein und eine Steuernummer haben. Ohne diese funktioniert der Antrag nicht. Falls du noch keine Steuernummer hast, erklärt der Artikel Steuernummer beantragen den Ablauf.
Beim Finanzamt bei Neugründung
Wenn du dich gerade als Selbstständiger oder Freiberufler anmeldest, kannst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt die Erteilung einer USt-IdNr. ankreuzen. Das Finanzamt leitet den Antrag dann an das BZSt weiter.
Per Post
Du kannst den Antrag auch schriftlich an das BZSt schicken:
Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis
An der Saarbahn 6 · 66740 Saarlouis
Benötigte Angaben laut § 27a Abs. 1 S. 3 UStG: Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst. Der Online-Weg ist in der Regel schneller – und du bekommst eine Bestätigung des Eingangs.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Laut BZSt dauert die Bearbeitung in der Regel 2 bis 6 Wochen. In Hochlastzeiten (Jahresbeginn, Sommer) kann es länger dauern. Die Nummer wird per Post zugestellt – eine sofortige Ausstellung gibt es nicht.
Wenn du die USt-IdNr. für einen konkreten Auftrag benötigst und den Antrag noch nicht gestellt hast: Stelle ihn so früh wie möglich. Du kannst deinen Auftraggeber informieren, dass der Antrag läuft – die meisten EU-Partner kennen die Bearbeitungszeiten.
USt-IdNr. auf der Rechnung: Was muss drauf stehen?
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss auf einer Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers stehen. Eine der beiden reicht für Inlandsrechnungen.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen (B2B EU) gilt:
- Deine eigene USt-IdNr. muss auf der Rechnung erscheinen
- Die USt-IdNr. deines Kunden muss ebenfalls angegeben werden
- Fehlen beide Nummern, greift die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht
Alles zu Rechnungs-Pflichtangaben findest du im Artikel Rechnung richtig schreiben.
USt-IdNr. deines Kunden prüfen
Bevor du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführst, solltest du die USt-IdNr. deines EU-Kunden auf Gültigkeit prüfen. Das BZSt bietet dafür eine offizielle Bestätigungsabfrage auf seiner Website an. Alternativ funktioniert die VIES-Datenbank der EU-Kommission.
Diese Prüfung schützt dich: Hast du gutgläubig eine gültige Nummer geprüft, bist du in der Regel nicht in der Haftung, wenn sich die Nummer nachträglich als ungültig herausstellt.
Häufige Fragen
Kann ich für EU-Auftraggeber einfach meine Steuernummer angeben?
Nein. Für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte in der EU ist die USt-IdNr. erforderlich – die nationale Steuernummer ist im Ausland nicht anerkannt (§ 27a UStG).
Was kostet der Antrag?
Die Erteilung der USt-IdNr. ist kostenlos (§ 27a Abs. 1 UStG).
Ändert sich meine Steuernummer durch die USt-IdNr.?
Nein. Beide Nummern bestehen unabhängig voneinander. Die Steuernummer bleibt für dein Finanzamt zuständig.
Bekomme ich die Nummer sofort?
Nein – die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 6 Wochen, die Zustellung erfolgt per Post.
Was, wenn ich die Nummer verloren habe?
Du kannst sie erneut beim BZSt erfragen – telefonisch oder schriftlich. Die Nummer bleibt dieselbe, solange du als Unternehmer aktiv bist.
Brauche ich die USt-IdNr. für Kunden außerhalb der EU (z.B. USA, Schweiz)?
Nein – für Drittlandsgeschäfte (außerhalb der EU) ist die USt-IdNr. nicht erforderlich. Dort gelten andere Regeln für die Umsatzsteuer.
Wenn du Rechnungen mit USt-IdNr. korrekt erstellen und deine EU-Kunden sauber verwalten möchtest, kannst du SteuerFluss kostenlos ausprobieren – Pflichtangaben inklusive.