Kleinbetragsrechnung 2026: Grenze, Pflichtangaben und Vorteile (§ 33 UStDV)
Wann du eine Kleinbetragsrechnung ausstellen darfst, welche Pflichtangaben reichen und warum sie von der E-Rechnung-Pflicht ausgenommen ist – mit Vorlage.
Du schreibst viele kleine Rechnungen – für Coachings, Beratungsstunden, kleinere Projekte oder Materialverkäufe. Ab einem Betrag von 250 € musst du aufwändige Pflichtangaben wie die Steuernummer des Kunden oder deine Umsatzsteuer-ID machen. Aber darunter? Da greift die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV – und die ist deutlich einfacher.
Dieser Guide zeigt dir, was eine Kleinbetragsrechnung ist, welche Angaben wirklich nötig sind, wo die Grenze liegt und warum sie auch 2026 bei der E-Rechnung eine Sonderrolle spielt.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Die Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung für Beträge bis 250 Euro brutto. Die Rechtsgrundlage ist § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Sie erlaubt dir, auf viele Pflichtangaben zu verzichten, die sonst nach § 14 UStG nötig wären.
Das spart dir Zeit – vor allem bei häufig wiederkehrenden kleinen Beträgen, bei denen der Verwaltungsaufwand sonst in keinem Verhältnis zum Rechnungsbetrag steht.
Die Grenze: 250 Euro (brutto)
Die Grenze liegt bei 250 Euro Gesamtbetrag – also inklusive Umsatzsteuer. Entscheidend ist der Netto-Endbetrag inkl. Steuer, nicht der Einzelpreis.
Achtung: Liegt der Rechnungsbetrag bei 250,01 Euro, brauchst du sofort eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Die Grenze ist absolut.
Beispiel: Du verkaufst 3 Workshop-Plätze à 80 € netto.
- 3 × 80 € = 240 € netto + 19 % USt (45,60 €) = 285,60 € brutto → keine Kleinbetragsrechnung mehr, da über 250 €.
- Verkaufst du 2 Plätze: 2 × 80 € = 160 € + 19 % = 190,40 € → Kleinbetragsrechnung möglich.
Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung
Nach § 33 Satz 1 UStDV brauchst du nur fünf Angaben:
- Dein vollständiger Name und deine vollständige Anschrift (als leistender Unternehmer)
- Das Ausstellungsdatum der Rechnung
- Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistung („1 × Coaching 60 Min.“ oder „3 Bücher „Steuerwissen““)
- Der Gesamtbetrag (Bruttobetrag in Euro)
- Der anzuwendende Steuersatz („19 % USt“ oder „7 % USt“) oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Was du NICHT brauchst (im Vergleich zur normalen Rechnung)
| Pflichtangabe | Normale Rechnung (§ 14 UStG) | Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) | |---|---|---| | Name/Anschrift des Leistungsempfängers | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig | | Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig | | Fortlaufende Rechnungsnummer | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig | | Netto-/Brutto-Aufschlüsselung | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig – nur Brutto + Steuersatz | | Leistungszeitpunkt | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig (Datum reicht) |
Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen
Kann dein Kunde die Vorsteuer ziehen, wenn du ihm eine Kleinbetragsrechnung ausstellst? Ja – solange die Rechnung alle Angaben nach § 33 UStDV enthält. Das Finanzamt erkennt den Vorsteuerabzug an, wenn aus der Rechnung hervorgeht, wer geleistet hat, was geliefert wurde, wie viel es gekostet hat und welcher Steuersatz gilt (§ 35 UStDV).
Allerdings: Wenn dein Kunde selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist und regelmäßig Kleinbetragsrechnungen sammelt, fehlt ihm ohne seine eigene Anschrift auf der Rechnung ein wichtiges Indiz für den Betriebsausgabenabzug. In der Praxis kein Problem, aber gut zu wissen.
Die Sonderrolle bei der E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Deutschland. Aber: Kleinbetragsrechnungen sind ausdrücklich ausgenommen. Das bestätigt auch das BMF in seinen FAQ zur E-Rechnung:
„Für Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) und Fahrausweise muss auch in Zukunft nicht zwingend eine E-Rechnung ausgestellt werden. Sie dürfen weiterhin als sonstige Rechnung (z. B. als Papierrechnung oder PDF) übermittelt werden."
Das bedeutet: Solange deine Rechnung unter 250 € brutto bleibt, darfst du weiterhin Papier oder PDF verwenden – ganz ohne E-Rechnung-Format (XRechnung, ZUGFeRD). Mehr zur E-Rechnungspflicht erfährst du in unserem ausführlichen Guide zur E-Rechnung.
Wann du KEINE Kleinbetragsrechnung verwenden darfst
Es gibt Ausnahmen nach § 33 Satz 3 UStDV, bei denen du auch unter 250 € eine vollständige Rechnung brauchst:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) – also wenn du Waren ins EU-Ausland lieferst
- Dreiecksgeschäfte (§ 3c UStG)
- Reverse-Charge-Umsätze (§ 13b UStG)
In diesen Fällen gelten besondere Nachweispflichten – hier reicht die vereinfachte Kleinbetragsrechnung nicht.
Muster: So sieht eine korrekte Kleinbetragsrechnung aus
Max Muster
Musterstraße 42
12345 Berlin
Kleinbetragsrechnung
Datum: 27.05.2026
1 × Beratung Online (60 Min.)
Gesamtbetrag: 119,00 €
Enthält 19 % Umsatzsteuer
Das reicht! Keine Rechnungsnummer, keine Kundenadresse, keine Steuernummer, keine Netto-Aufschlüsselung.
Typische Fehler vermeiden
❌ Brutto- statt Netto-Grenze beachten: Die 250 € sind brutto, nicht netto. Bei 19 % USt liegt die Netto-Grenze bei ca. 210 €.
❌ Steuersatz vergessen: Ohne Angabe des Steuersatzes (oder der Steuerbefreiung) ist die Rechnung formell fehlerhaft. Dein Kunde kann dann keine Vorsteuer ziehen.
❌ Bei Kleinunternehmern: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, schreibst du statt des Steuersatzes einen Hinweis wie „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG".
Kleinbetragsrechnung in der Praxis
Für viele Selbstständige und Freelancer sind Kleinbetragsrechnungen Alltag: schnelle Beratungen, kleine Werkverträge, Materialverkäufe. Die Vereinfachung spart dir jedes Mal 5–10 Minuten Rechnungserstellungs-Zeit – bei 20 solcher Rechnungen im Monat sind das 2–3 Stunden pro Monat.
Mit einer guten Rechnungssoftware wie SteuerFluss erkennst du automatisch, ob eine Rechnung als Kleinbetragsrechnung durchgeht, und sparst dir das manuelle Prüfen der Pflichtangaben.
FAQ – Häufige Fragen zur Kleinbetragsrechnung
Gilt die 250-Euro-Grenze brutto oder netto?
Brutto – also inklusive Umsatzsteuer. Ob 7 % oder 19 % USt: Die Rechnungssumme muss unter 250 € bleiben.
Muss ich Kleinbetragsrechnungen nummerieren?
Nein. § 33 UStDV verlangt keine Rechnungsnummer. Wenn deine Buchhaltung aber eigene Nummern vergibt, ist das natürlich trotzdem erlaubt.
Kann ich mehrere Positionen auf einer Kleinbetragsrechnung sammeln?
Ja – solange die Gesamtsumme unter 250 € bleibt. Überschreitet die Summe die Grenze, brauchst du eine vollständige Rechnung.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten ist?
Dann muss die Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-ID, Kundenname und -anschrift, Netto-/Steuer-/Bruttobeträge, Leistungszeitpunkt. Fehlt eine Angabe, kann der Kunde die Vorsteuer nicht ziehen.
Gilt die Kleinbetragsrechnung auch im Ausland?
Die vereinfachte Regelung nach § 33 UStDV gilt nur für inländische Umsätze. Für Rechnungen ins EU-Ausland oder Drittland brauchst du die vollständigen Angaben.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Umsätzen (insb. Auslandsbezug, Reverse Charge) solltest du deinen Steuerberater fragen.