Zurück zum Blog
GmbH

GmbH gründen 2026: Kosten, Ablauf und steuerliche Pflichten

Du möchtest eine GmbH gründen? Alle Infos zu Stammkapital, Notarkosten, Ablauf und Steuern – inklusive Vergleich zur UG und Tipps für Gründer.

11. Juli 2026SteuerFluss Team

Du überlegst, eine GmbH zu gründen, statt als Einzelunternehmer zu starten? Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland – und das aus gutem Grund. Sie schützt dein Privatvermögen, wirkt professionell und kann steuerlich attraktiv sein. Aber sie bringt auch Pflichten, Kosten und einige Hürden mit sich.

In diesem Artikel erfährst du, was dich bei einer GmbH-Gründung erwartet: welche Kosten anfallen, wie der Ablauf ist, welche Steuern auf dich zukommen – und ob nicht vielleicht doch eine UG oder ein Einzelunternehmen die bessere Wahl für dich ist.

Was ist eine GmbH und für wen lohnt sie sich?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Sie haftet mit ihrem eigenen Vermögen – nicht du privat. Das ist der größte Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen oder der GbR.

Eine GmbH lohnt sich vor allem, wenn du:

  • ein ** höheres Risiko** trägst (z. B. Beratung, Bau, Handel)
  • mit größeren Aufträgen und professionellen Kunden arbeitest
  • mehrere Gesellschafter hast
  • ** Gewinne thesaurieren** (im Unternehmen lassen) willst

Merksatz: Die GmbH trennt dein Privatvermögen vom Unternehmensvermögen. Bei finanziellen Problemen haftet nur die Gesellschaft – nicht du persönlich. (§ 13 Abs. 2 GmbHG)

Schritt 1: Das Stammkapital – 25.000 € Mindesteinlage

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Gründung musst du mindestens die Hälfte (12.500 €) einzahlen – der Rest kann später geleistet werden, wenn er vom Geschäftsführer angefordert wird.

Wichtig: Das Geld muss tatsächlich auf einem Geschäftskonto der GmbH liegen und dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen. Du kannst es nach der Gründung für laufende Ausgaben verwenden (z. B. Miete, Software, Gehälter) – es ist kein „Sperrvermögen". Allerdings darf das Stammkapital nicht unter die Hälfte (12.500 €) absinken, sonst droht eine Haftung der Gesellschafter.

Tipp: Wenn 25.000 € zu viel sind, kannst du auch eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen – quasi die „Mini-GmbH" mit beliebig niedrigem Stammkapital (ab 1 €). Die UG ist rechtlich eine Variante der GmbH (§ 5a GmbHG). Allerdings musst du als UG verpflichtend 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist – dann kannst du zur „echten" GmbH umfirmieren.

Schritt 2: Der Ablauf der GmbH-Gründung

Eine GmbH-Gründung erfolgt in mehreren Schritten. Plane etwa 4–8 Wochen ein.

1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen

Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) regelt die Grundlagen: Firmenname, Sitz, Stammkapital, Gesellschafter, Geschäftsführer. Bei einer einfachen Gründung mit einem oder zwei Gesellschaftern kannst du das Musterprotokoll des Gesetzgebers verwenden – das spart Notarkosten. Bei individuellen Regelungen (z. B. besondere Gewinnverteilung, Vinkulierung von Anteilen) brauchst du einen individuellen Vertrag.

2. Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Beide Gesellschafter (oder alle) müssen persönlich beim Notar erscheinen. Die Kosten liegen beim Musterprotokoll bei etwa 300–600 € und können bei einem individuellen Vertrag auf 700–1.000 € steigen.

3. Stammkapital einzahlen

Nach der Beurkundung eröffnest du ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH und zahlst die Mindesteinlage (mind. 12.500 €) ein. Der Notar benötigt den Einzahlungsnachweis, um die Anmeldung zum Handelsregister vorzunehmen.

4. Handelsregistereintrag

Der Notar meldet die GmbH beim Handelsregister an. Die Eintragung kostet eine Gebühr von etwa 150 € sowie eine Bekanntmachungsgebühr von rund 20–30 €. Mit der Eintragung ist die GmbH offiziell gegründet und kann rechtsverbindlich handeln.

5. Gewerbeanmeldung und Finanzamt

Nach der Handelsregistereintragung meldest du die GmbH beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt weist der GmbH eine Steuernummer zu und fragt per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung alle relevanten Daten ab. Parallel beantragst du eine USt-IdNr. beim BZSt, falls du grenzüberschreitend tätig wirst. (Wie das geht, erfährst du in unserem Guide zur Steuernummer beantragen.)

Tipp: Eine Buchhaltungssoftware wie SteuerFluss hilft dir von Anfang an, die Pflichten der doppelten Buchführung zu meistern – Rechnungen schreiben, Belege erfassen, USt-Voranmeldung.

Schritt 3: Die Kosten im Überblick

| Posten | Einmalig | Laufend (jährlich) | |--------|----------|-------------------| | Stammkapital | 25.000 € (davon 12.500 € sofort fällig) | – | | Notarkosten (Musterprotokoll) | 300–600 € | – | | Notarkosten (individueller Vertrag) | 700–1.000 € | – | | Handelsregister | ca. 170 € | – | | Geschäftskonto | – | 100–400 € | | Buchhaltung/Steuerberater | – | 1.000–3.000 € | | IHK-Beitrag | – | ca. 200–500 € | | Gesamt (ca.) | 500–1.200 € (ohne Stammkapital) | 1.500–4.000 € |

Die Gründungskosten liegen also im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich – je nachdem, ob du das Musterprotokoll nutzt oder einen individuellen Vertrag brauchst.

Schritt 4: Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft drei Steuerarten:

Körperschaftsteuer (15 %)

Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG). Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (also effektiv 0,825 % zusätzlich). Für Veranlagungszeiträume ab 2028 sinkt der Steuersatz auf 14 %.

Gewerbesteuer (ca. 14 % – 17 %)

Die GmbH unterliegt immer der Gewerbesteuer – es gibt keinen Freibetrag wie bei Einzelunternehmen. Die Berechnung:

  1. Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Steuermessbetrag (§ 11 GewStG)
  2. Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland liegt bei etwa 400 %, haushohe Unterschiede: München hat 490 %, Frankfurt 460 %, Berlin 410 %. Der effektive Gewerbesteuersatz beträgt bei 400 % Hebesatz rund 14 %.

Umsatzsteuer (19 % / 7 %)

Wie jedes Unternehmen muss die GmbH grundsätzlich Umsatzsteuer auf ihre Leistungen abrechnen und monatlich/vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Theoretisch kann auch eine GmbH die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen (BFH, Urteil v. 24.7.2013, Az. XI R 14/11) – in der Praxis ist das für eine GmbH aber selten sinnvoll, weil sie dann keinen Vorsteuerabzug hat und Kunden keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis brauchen. (Unser Guide zur Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt die Details.)

Gesamtsteuerbelastung

Die effektive Steuerlast einer GmbH liegt bei rund 30 % auf den Gewinn:

  • 15 % Körperschaftsteuer
  • 0,825 % Soli
  • ca. 14–17 % Gewerbesteuer (je nach Hebesatz)
  • = ca. 30–33 % Gesamtbelastung

Ein Vergleich: Als Einzelunternehmer zahlst du Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz (bis zu 45 %). Wenn dein Gewinn hoch ist, kann die GmbH also steuerlich günstiger sein. (Mehr dazu im Artikel Gewerbesteuer.)

Wichtig: Die niedrige Körperschaftsteuer gilt nur auf Ebene der GmbH. Wenn du dir den Gewinn als Geschäftsführer-Gehalt auszahlst, zahlst du darauf Lohnsteuer und Sozialversicherung. Und wenn du den Gewinn als Dividende ausschüttest, zahlst du zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % + Soli). Das nennt man das „zwei-Ebenen-Problem" – die GmbH lohnt sich steuerlich vor allem, wenn du Gewinne im Unternehmen lässt (thesaurierst).

GmbH vs. UG vs. Einzelunternehmen – Was passt zu dir?

| Kriterium | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | Einzelunternehmen | |-----------|------|------------------------|-------------------| | Stammkapital | 25.000 € | ab 1 € | keines | | Haftung | nur Gesellschaftsvermögen | nur Gesellschaftsvermögen | voll privat | | Gründungskosten | 500–1.200 € | 300–800 € | 15–50 € (Gewerbeanmeldung) | | Buchführung | doppelt (Bilanz) | doppelt (Bilanz) | EÜR (bei < 800.000 € Umsatz) | | Steuerbelastung | ca. 30 % (thesauriert) | ca. 30 % (thesauriert) | persönlicher Steuersatz | | Rücklagepflicht | nein | 25 % vom Jahresüberschuss | nein | | Image | sehr professionell | wie GmbH, aber Zusatz "UG" | variiert |

Wenn du klein starten willst, kann die UG eine gute Alternative sein – sie ist quasi eine GmbH mit kleinerem Stammkapital. Aber der Zusatz „(haftungsbeschränkt)" im Firmennamen wirkt auf manche Kunden abschreckend. Und die Pflicht, 25 % des Gewinns zurückzulegen, bremst die Ausschüttung. Für viele Selbstständige im Dienstleistungsbereich ist das Einzelunternehmen oder eine GmbH die bessere Wahl – der Mittelweg über die UG lohnt sich vor allem, wenn wirklich wenig Startkapital da ist.

GmbH-Gründung: 3 häufige Fehler und wie du sie vermeidest

  1. Zu wenig Stammkapital eingeplant: Die 25.000 € Stammkapital müssen nicht auf einmal voll eingezahlt sein (die Hälfte reicht zur Gründung). Plane aber langfristig: Das Geld sollte tatsächlich im Unternehmen bleiben, sonst droht eine Unterbilanzhaftung.

  2. Buchhaltung unterschätzt: Anders als bei der EÜR brauchst du bei einer GmbH immer eine doppelte Buchführung (Bilanz, GuV, Jahresabschluss). Das ist aufwendiger und ohne Steuerberater oder gute Software kaum machbar. Die GoBD gelten auch für dich – lies dazu unseren Beitrag zu GoBD 2026.

  3. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag vergessen: Als Geschäftsführer einer GmbH brauchst du einen schriftlichen Anstellungsvertrag – auch wenn du alleiniger Gesellschafter bist. Das ist wichtig für die Sozialversicherung, Steuer und Haftungsfragen.

FAQ – Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Kann ich eine GmbH alleine gründen?

Ja, die Ein-Personen-GmbH ist die häufigste Gründungsform. Du bist dann einziger Gesellschafter und meist auch Geschäftsführer (§ 1 GmbHG). Die Mindesteinlage von 12.500 € (Hälfte von 25.000 €) musst du alleine aufbringen.

Brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Nein, aber es ist sehr empfehlenswert. Die GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen (Bilanz + GuV) und beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Viele Gründer machen das erste Jahr selbst mit einer Buchhaltungssoftware – spätestens ab dem zweiten Jahr ist ein Steuerberater sinnvoll, besonders bei der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung.

Was passiert, wenn die GmbH Verluste macht?

Verluste mindern das Stammkapital. Sinkt das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals (also unter 12.500 €), musst du als Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen und die Lage besprechen. Bei Überschuldung (Verbindlichkeiten > Vermögen) bist du zur Insolvenzanmeldung verpflichtet. Die Haftung beschränkt sich aber auf das Gesellschaftsvermögen – dein Privatvermögen ist geschützt, solange du keine persönlichen Sicherheiten gegeben hast.

Wann sollte ich lieber eine UG gründen?

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist sinnvoll, wenn du weniger als 25.000 € Stammkapital aufbringen kannst oder willst (§ 5a GmbHG). Die Gründungskosten sind ähnlich, aber das Startkapital kann niedriger sein. Bedenke: Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)" im Namen und die Rücklagepflicht von 25 % des Gewinns sind Nachteile, die du gegenüber der echten GmbH in Kauf nimmst.

Kann ich von Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?

Ja, du kannst dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln – das nennt man Rechtsformwechsel oder Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz. Der Ablauf ist komplex und sollte von einem Steuerberater begleitet werden. Steuerlich können stille Reserven aufgedeckt werden, was zu einer Sofortbesteuerung führen kann.

Fazit

Eine GmbH zu gründen ist der richtige Schritt, wenn du dein Haftungsrisiko begrenzen willst, professionell auftreten möchtest und bereit bist, die höheren Anforderungen an Buchhaltung und Verwaltung zu stemmen. Die Gründungskosten liegen je nach Komplexität zwischen 500 und 1.200 €, und das Stammkapital von 25.000 € musst du nicht auf einmal vollständig einzahlen.

Steuerlich profitiert die GmbH von einem niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15 % – besonders attraktiv, wenn du Gewinne im Unternehmen lässt. Für die Buchhaltung und Rechnungserstellung kannst du von Anfang an auf eine passende Software setzen – SteuerFluss unterstützt dich dabei, vom ersten Beleg bis zur USt-Voranmeldung.

Hast du noch Fragen zur GmbH-Gründung? Wirf einen Blick in unser FAQ oder lies weiter in unserem Blog – zum Beispiel zum Thema Freiberufler vs. Gewerbe oder zur Gewerbeanmeldung.

Bereit, deine Buchhaltung zu vereinfachen?

Starte jetzt kostenlos mit SteuerFluss und spare Zeit bei deiner Buchhaltung.

Kostenlos starten