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Steuertipps

Steuervorauszahlung: Termine & Tipps für Selbstständige

Wie funktioniert die Einkommensteuer-Vorauszahlung? Wann musst du zahlen, wie wird es berechnet und wie passt du sie an? Alle Infos für Selbstständige.

30. Mai 2026SteuerFluss Team

Du arbeitest das ganze Jahr über, schreibst Rechnungen, bezahlst Sozialversicherung — und plötzlich flattert ein Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt ins Haus. Vierstellig. Fällig in drei Wochen. Für viele Selbstständige ist das ein unangenehmer Moment, der sich aber mit etwas Wissen gut vorbereiten lässt.

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist kein Sondertribut, sondern ein System: Weil Selbstständige keine Lohnsteuer haben, die der Arbeitgeber monatlich abführt, zahlen sie ihre Einkommensteuer in vier Raten vorab. Das Finanzamt kassiert also unterjährig — statt einmal im Nachgang.

Wer muss Vorauszahlungen leisten?

Nicht jeder Selbstständige bekommt automatisch einen Vorauszahlungsbescheid. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 1 EStG erst dann fest, wenn:

  • die Einkommensteuer beim letzten Veranlagungszeitraum mindestens 400 Euro betragen hat, und
  • pro Quartal mindestens 100 Euro fällig würden

Wer also im Vorjahr weniger als 400 Euro Einkommensteuer gezahlt hat, bekommt in der Regel keinen Vorauszahlungsbescheid. Ebenso: Wer unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und damit auch keine Vorauszahlungen (Bundesfinanzministerium, steuerliche Änderungen 2026).

Merksatz: Vorauszahlungen sind keine Strafe, sondern eine Abschlagszahlung. Was du unterjährig zahlst, wird nach der Steuererklärung mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet.

Die vier Termine im Jahr

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vier Mal jährlich fällig — jeweils am 10. des dritten, sechsten, neunten und zwölften Monats (§ 37 Abs. 1 EStG):

Fälligkeitstermine Einkommensteuer-VorauszahlungQ110. MärzQ210. JuniQ310. SeptemberQ410. Dezember

Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Das Finanzamt informiert dich über deinen Vorauszahlungsbescheid — du musst nicht selbst ausrechnen, wann wie viel fällig ist.

Wie berechnet das Finanzamt die Höhe?

Die Basis ist die letzte Steuerfestsetzung. Das Finanzamt nimmt die Einkommensteuer aus dem zuletzt bearbeiteten Steuerbescheid, zieht anrechenbare Steuerabzugsbeträge ab und teilt den Rest durch vier. Das Ergebnis ist die Quartalszahlung.

Beispiel: Du hast für 2024 eine Einkommensteuer von 6.800 Euro gezahlt. Das Finanzamt setzt für 2025 voraussichtlich vier Vorauszahlungen von je 1.700 Euro fest (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.).

Wichtig: Das Finanzamt orientiert sich an der Vergangenheit, nicht an deiner aktuellen Situation. Wenn du 2024 sehr gut verdient hast, aber 2025 einen schwächeren Jahrgang hattest, zahlst du trotzdem auf Basis der alten Zahlen — bis du eine Anpassung beantragst.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Andere Termine

Wenn du ein Gewerbe betreibst (also nicht freiberuflich tätig bist), kommen zusätzlich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen hinzu. Die Termine sind anders als bei der Einkommensteuer (§ 19 GewStG):

    1. Februar
    1. Mai
    1. August
    1. November

Der Mindestbetrag liegt hier bei 50 Euro pro Termin. Die Berechnung erfolgt wie bei der Einkommensteuer auf Basis des letzten Gewerbesteuerbescheids — ein Viertel der Vorjahressteuer pro Quartal.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und damit auch keine Gewerbesteuer-Vorauszahlung. Mehr zu diesem Unterschied findest du im Artikel Freiberufler oder Gewerbe: Unterschied & Steuern.

Vorauszahlung anpassen — wenn die Zahlen nicht mehr stimmen

Der häufigste Praxisfall: Du weißt bereits im laufenden Jahr, dass du deutlich weniger verdienen wirst als erwartet. Die Vorauszahlungen basieren aber noch auf dem alten Bescheid.

In diesem Fall kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen. Das geht über:

Was du mitschicken solltest:

  • Eine aktuelle Gewinnprognose für das laufende Jahr
  • Belege (z. B. aktuelle EÜR-Zwischenrechnung oder BWA)
  • Kurze Begründung (Auftragslage, Krankheit, Marktveränderung)

Das Finanzamt prüft den Antrag und setzt bei Plausibilität einen neuen Bescheid aus. Rückwirkend ändern lässt sich eine bereits fällige Vorauszahlung nicht — stell den Antrag also rechtzeitig, mindestens 4–6 Wochen vor dem nächsten Termin.

Umgekehrt geht es auch: Wenn du weißt, dass du in diesem Jahr deutlich mehr verdienst, kannst du freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten — damit vermeidest du eine hohe Nachzahlung nach der Steuererklärung.

Nach der Steuererklärung: Nachzahlung oder Erstattung

Die Vorauszahlungen sind Abschläge auf die tatsächliche Jahressteuer. Nach Abgabe der Steuererklärung und Erlass des Steuerbescheids wird verrechnet:

  • Geleistete Vorauszahlungen > tatsächliche Steuerschuld → du bekommst den Differenzbetrag erstattet
  • Geleistete Vorauszahlungen < tatsächliche Steuerschuld → du musst die Differenz nachzahlen

Die Nachzahlung ist fällig, sobald sie der Bescheid ausweist — meist innerhalb eines Monats. Plane dafür eine Steuerrücklage. Eine einfache Faustregel: Leg 25–30 % jeder Einnahme zur Seite, bis du weißt, wie hoch deine tatsächliche Steuerquote ist.

Praxis-Tipps

Rücklagen bilden, nicht warten. Leg mit jeder Einnahme einen festen Prozentsatz für Steuern zurück — auf einem separaten Konto. Die Vorauszahlungen kommen verlässlich viermal pro Jahr.

Bescheid aufbewahren. Der Vorauszahlungsbescheid nennt exakte Beträge und Termine. Häng dir die vier Daten in den Kalender.

Früh anpassen, wenn sich etwas ändert. Wenn Aufträge wegfallen oder der Gewinn deutlich sinkt, beantrage die Herabsetzung nicht erst im Oktober.

EÜR laufend pflegen. Wer seine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aktuell hält, sieht frühzeitig, wie das Jahr läuft — und kann fundiert eine Anpassung beantragen.

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FAQ

Bekomme ich automatisch einen Vorauszahlungsbescheid?

Ja, wenn deine Einkommensteuer im letzten Veranlagungszeitraum mindestens 400 Euro betragen hat und pro Quartal mindestens 100 Euro fällig sind, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen automatisch fest und verschickt einen Bescheid (§ 37 EStG).

Kann ich die Vorauszahlungen auch selbst ausrechnen?

Das Finanzamt macht das für dich — es setzt die Beträge per Bescheid fest. Du musst nichts selbst berechnen. Wenn du aber einschätzen willst, was auf dich zukommt, nimm deine geschätzte Jahressteuer und teile sie durch vier.

Was passiert, wenn ich die Vorauszahlung vergesse oder zu spät zahle?

Es fallen Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) nach Ablauf einer 15-monatigen zinsfreien Karenzzeit an (§ 233a AO). Zahlst du pünktlich, fallen keine Zinsen an.

Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Nein. Freiberufler (§ 18 EStG) unterliegen nicht der Gewerbesteuer und müssen dementsprechend auch keine Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten. Nur Gewerbetreibende sind davon betroffen.

Wie lange hat das Finanzamt Zeit, eine Anpassung zu bescheiden?

Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Veranlagungszeitraum anpassen. In der Praxis reagieren viele Finanzämter bei ELSTER-Anträgen mit vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Wochen.

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